Eine Anmietung ist nur mit einem gültigen Personalausweis möglich. Die Mietsumme muss immer im voraus entrichtet werden. Vor der Anmietung ist eine Kaution in Höhe von mindestens 50,00 € zu entrichten. Die Vermietstation kann die Kaution aber auch nach eigenem Ermessen festlegen.
§1 Allgemeine Bestimmungen und Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Vermietungsbedingungen (AGB Vermietung) gelten für die Vermietung von Anhängern durch die Einzelfirmen Sven Dohmann
SB Waschanlage / Anhängervermietung und Verkauf
Sämtliche Vermietungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB Vermietung. .
„Kunden“ im Sinne dieser AGB Vermietung sind Verbraucher und Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ein Verbraucher kann nur dann Kunde sein, wenn er mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Der Fahrer von Selbstfahrerfahrzeugen muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 oder B sein.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsinhalt
(1)
Unverbindliche Reservierungen können zurzeit telefonisch, per E-Mail oder über das auf der Website ersichtliche Reservierungsformular aufgegeben werden. Erst wenn sie eine Bestätigung, kommt der
Vertrag zu den vereinbarten Bedingungen zustande. Dies erfolgt dadurch, dass Sven Dohmann/Natascha Dohmann / Bärbel Kuss den schriftlichen Mietvertrag vor Ort vor der Abholung des Mietgegenstands
unterzeichnet. Eine vorab übermittelte Bestätigung des Reservierungswunsches stellt keine Annahme des Angebots dar, so dass es noch nicht zu einem Vertragsschluss kommt.
(2)
Auf der Website oder in Katalogen angegebene Preise gelten bis zum Erscheinen eines neuen Kataloges bzw. einer neuen Preisliste.
§ 3 Voraussetzungen zum Anmieten; Fahrberechtigung
(1)
Der Verbraucher als Kunde muss bei motorisierten Selbstfahrerfahrzeugen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Kunde muss bei der Abholung des Mietgegenstands eine im Inland gültige
Fahrerlaubnis, einen gültigen Personalausweis sowie den Fahrzeugschein des abholenden Fahrzeugs vorlegen. Kann der Kunde dies nicht, wird Firma Sven Dohmann keinen Vertrag schließen bzw. von
einem evtl. bereits geschlossenen Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2)
Ist der Mietgegenstand ein Kraftfahrzeug, darf es nur vom Kunden oder einem anderen Fahrer genutzt werden, der im Nutzungsvertrag als Fahrer eingetragen wurde. Firma Sven Dohmann kann die
Eintragung mehrerer Fahrer von der Zahlung einer zusätzlichen Gebühr abhängig machen. Jeder Fahrer muss seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse 3 oder B sein. Der Mieter
ist selbst verantwortlich ob er den gemietet Anhänger fahren darf mit seinem Kfz/ Führerschein.
§ 4 Nutzung des Mietgegenstands; Pflichten des Kunden
(1)
Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Der Kunde ist deshalb insbesondere verpflichtet, den
Mietgegenstand fachgerecht zu behandeln, z.B. regelmäßig Ölstand und die allgemeine Verkehrssicherheit zu prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, jeden relevanten Verstoß und insbesondere jeden
Schaden unverzüglich anzuzeigen.
(2)
Der Mietgegenstand darf nur im Rahmen erlaubter Nutzung entsprechend der geltenden Vorschriften im Straßenverkehr genutzt werden. Verboten ist insbesondere jede Nutzung zu Wettkampfzwecken,
unabhängig davon, ob ein Wettkampf erlaubt ist oder nicht, für Fahrschulübungen, soweit dadurch die übliche Nutzung überschritten wird, zu Zwecken gewerblicher Personenbeförderung, zur Begehung
von Straftaten, zur Beförderung von Gegenständen, für deren Transport besondere Vorschriften einzuhalten sind (z.B. Gefahrgut).
(3)
Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Ladung so zu sichern, dass von ihr keine Gefahr für Leib und Leben oder Gesundheit bzw. von Sachen ausgeht. Ebenso hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass
die Anhängelast seines Zugfahrzeugs nicht überschritten wird und alle verkehrstechnisch relevanten Bedingungen eingehalten werden.
(4)
Zum Verlassen des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland bedarf es der besonderen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Firma Sven Dohmann. Wird diese erteilt, so beschränkt sie sich in jedem
Fall auf Fahrten und Aufenthalte innerhalb des Gebiets der EU einschließlich des Gebiets des Europäischen Wirtschaftsraums ausschließlich Polens.
(5)
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand am Ende der vereinbarten Mietzeit am Ort der Abholung zurückzugeben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat dabei
den Mietgegenstand im gleichen Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Übernahme auf etwaige Mängel zu untersuchen. Dem Kunden
obliegt nach Anerkennung des Mietgegenstands als vertragsgemäß der Beweis, dass der Mietgegenstand schon bei Übernahme mangelhaft war.
(6)
Die Weitergabe des Mietgegenstands an einen Dritten ist nicht zulässig.
§ 5 Rückgabe
(1)
Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und kann im Rahmen dieses Vertrages mit vorheriger Zustimmung von der Firma SvenDohmann gegebenenfalls verlängert werden.
(2)
Der Kunde ist verpflichtet, den /die Mietartikel bei Ablauf der Mietzeit am Ort der Abholung und nach Absprache zurück zurückzugeben.
(3)
Setzt der Kunde den Gebrauch des Mietgegenstands nach Ablauf der Mietzeit gegen den Willen von ven Dohmann fort, widerspricht diese der Fortsetzung des Mietvertrags bereits jetzt. Für jeden
angefangenen Tag der nicht genehmigten Einbehaltung ist Sven Dohmann berechtigt, eine Vergütung in Höhe des jeweils gültigen Mietpreises pro Tag zu berechnen. Etwaige Vergünstigungen oder
Sondertarife für längerfristige Mieten („Wochentarife“) kommen dem Kunden in diesem Fall nicht zugute.
(4)
Wenn der Firma Sven Dohmann durch die verspätete, nicht oder nicht vertragsgerecht erfolgende Rückgabe des Mietgegenstands ein Schaden entsteht, für den Firma
Sven Dohmann kein Ersatz zukommt, insbesondere, jedoch ohne Beschränkung hierauf, wegen einer notwendigen Rückführung des Mietgegenstands zum Abholort,
wegen der Herstellung des vertragsgerechten Zustands oder wegen einer Inanspruchnahme durch Dritte (namentlich Anschlussmieter, denen der Mietgegenstand nicht übergeben werden konnte), ist der
Kunde gegen entsprechenden Nachweis verpflichtet, Firman Sven Dohmann von dem entsprechenden Schaden freizustellen, es sei denn, den Kunden trifft hieran kein Verschulden.
(5)
Die Reinigung des Mietgegenstands ist im Mietpreis enthalten, solange die Verschmutzung der vereinbarten Nutzung entspricht. Das Reinigen des Mietgegenstands mittels Dampfstrahler ist nicht
gestattet. Ist der Mietgegenstand stärker verschmutzt als nach Umfang und Dauer der Vermietung zu erwarten wäre, wird eine Reinigungspauschale in Höhe von € 50,00 (inklusive MwSt.) fällig. dies
gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Preise, Zahlungskonditionen, Kaution
(1)
Die vereinbarte Miete inkl. Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe ist für den vereinbarten Mietzeitraum grundsätzlich in voller Höhe zu leisten, d.h. Rückerstattungen bei
verspäteter Fahrzeugabholung oder vorzeitiger Rückgabe erfolgen nicht. Die Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Kunden.
(2)
Die Miete ist mit Vertragsschluss fällig. Die Miete ist bei Vertragsschluss bei Abholung des Mietgegenstands gemäß § 2 als Vorkasse zu leisten.
(3)
Zur Absicherung etwaiger Ansprüche von Sven Dohmann vereinbaren die Parteien, dass eine Kaution als Sicherheitsleistung vom Kunden in bar zu stellen ist. Diese beträgt mindestens € 50,00
zuzüglich der vereinbarten Miete, zahlbar spätestens bei Vertragsschluss bei Abholung gemäß § 2. Firman Sven Dohmann behält sich vor, die Kaution dem Mietgegenstand individuell zu
bestimmen.
Die Kaution wird bei der Abrechnung über den Mietgegenstand nach Rückgabe des Mietgegenstands in Anrechnung gebracht. Firma Sven Dohmann ist berechtigt, alle Gebühren, Strafen und Kosten, die
wegen Verletzung von Verkehrsvorschriften im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands während oder nach diesem Mietvertrag zu dessen Lasten verhängt werden, von der Kaution
einzubehalten, es sei denn, diese sind nicht auf ein Verschuldens des Kunden zurückzuführen. Im Übrigen wird die Kaution nach Vertragsende an den Kunden ausbezahlt. Eine Verzinsung der Kaution
erfolgt nicht.
(4)
Etwaige sonstige Preisbestandteile für Sonderleistungen werden entsprechend der Vereinbarungen der Parteien in Rechnung gestellt.
§ 7 Laufzeit, Kündigung, Vorzeitige Rückforderung, Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
(1)
Der Kunde ist berechtigt, den Mietgegenstand für die vereinbarte Dauer zu nutzen.
(2)
Die Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu kündigen, insbesondere außerordentlich und fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund
ist insbesondere:
• jeder Verstoß gegen die Vereinbarungen dieses Vertrags;
• mangelnde Pflege bzw. unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch;
• erhebliche Missachtung der Vorschriften zum Straßenverkehr;
• sonstige Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages. z.B. wegen zu häufiger Unfälle des Kunden.
Sofern zwischen Firma Sven Dohmann und dem Kunden verschiedene Mietverträge bestehen, erfasst das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund auch die weiteren
Mietverträge.
Der Kunde ist dann sofort zur Herausgabe der Mietgegenstände verpflichtet. Er kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
§ 8 Schadensmeldung
Werden während der Mietzeit bei dem Betrieb des Mietgegenstands durch einen Unfall, einen Wildschaden, einen sonstigen Schaden oder einen Diebstahl Personen verletzt oder getötet, oder Sachen
beschädigt oder vernichtet, so hat der Kunde zunächst unverzüglich die Polizei zu informieren und deren Anweisungen zu befolgen; sodann hat der Kunde dies Sven Dohmann unverzüglich zu melden, und
zwar auch dann, wenn er glauben sollte, dass dem Geschädigten oder seinen Hinterbliebenen ein Schadensersatzanspruch gegen den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs nicht zusteht, oder es sich um
einen geringen Schaden handelt. Ebenfalls zu melden ist, wenn das überlassene Fahrzeug selbst oder seine unter Verschluss verwahrten oder an ihm befestigten Teile beschädigt, zerstört oder
verloren werden.
Aus der Schadensmeldung an Clemens & Partner sollen ersichtlich sein:
• Tag und Uhrzeit des Unfalls,
• der Schadensort,
• Anschrift des Fahrers, sowie Daten des Führerscheins (Klasse, Ausstelltag, ausstellende Behörde), wenn keiner der aufgeführten Nutzer laut Benutzungsvertrag der Lenker war,
• die Anschrift des etwaigen Schadensgegners und das amtliche Kennzeichen seines Fahrzeugs,
• eine genaue Beschreibung des Schadensherganges (möglichst unter Beifügung einer Skizze),
• ob und welche Polizei – Dienststelle ein Protokoll aufgenommen hat,
• wer als Augenzeuge in Betracht kommt,
• der Schadensumfang, und zwar
• am Fahrzeug selbst (Kasko – Schaden),
• Sach- und/oder Personenschäden Dritter (Haftpflicht – Schäden),
Insgesamt ist der Kunde verpflichtet, Clemens & Partner bei der Bearbeitung des Hergangs vollumfänglich zu unterstützen.
§ 9 Haftung des Kunden
(1)
Der Kunde haftet grundsätzlich nach den gesetzlichen Haftungsregeln für entstehende Schäden am Mietgegenstand.
(2)
Der Kunde haftet – auch über die Kaution gemäß § 6 (3), insbesondere für Verkehrsverstöße, Verkehrs- und Ordnungsvorschriften, Parkverstöße, Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen
Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Firman Sven Dohmann erheben.
Die Firman Sven Dohmann ist berechtigt, für die Bearbeitung jeder solchen Inanspruchnahme pauschal 15 EUR inkl. MwSt. zu berechnen; dies gilt nicht, soweit der Kunde nachweist, dass kein
oder ein geringerer Schaden entstanden ist.Der Mieter haftet für Reifenschäden wie z.B. Plattfuß ect.!
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf a)Schadensnebenkosten b) Sachverständigenkosten c) Abschleppkosten d) Wertminderung e)Ertminderung.
Wird das Fahrzeug durh Brand , Explosion, Entwendung oder Wild beschädigt , hafet der Mieter.
§ 10 Haftung von der Firma Sven Dohmann
(1)
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet Clemens & Partner
- auch für Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen
Schaden.
Im Übrigen ist eine Haftung auch für Mangel- und Mangelfolgeschäden, ausgeschlossen.
(2)
Diese Beschränkungen der Haftung auf leichte Fahrlässigkeit gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. In diesen Fällen ist die Haftung ebenfalls auf den bei Vertragsschluss
vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3)
Sämtliche Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir eine Garantie für die
Beschaffenheit für die verkaufte Sache übernommen haben, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt.
§ 11 Datenschutzklausel
Daten des Kunden werden nur zur Abwicklung des Vertrags verwendet.
§ 12 Sonstige Bestimmungen, die nicht für den Kunden gelten, der Verbraucher ist
(1)
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist Elsdorf soweit nichts anderes bestimmt ist.
(2)
Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung ist nach Wahl von Sven Dohmann in Ochtendung . Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände
bleiben von dieser Regelung unberührt.